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Tarife

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Unsere Leistungen werden nach dem allgemein gültigen Tarif (TARMED) über die Ärztekasse direkt den Krankenkassen verrechnet. Dabei werden Behandlungskosten abzüglich der individuellen Jahresfranchise und des Selbstbehaltes von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. Bitte beachten Sie die Konditionen Ihres persönlichen Krankenkassenmodells (z.B. Hausarztmodell, Callmedmodell). 

Teilweise werden Kosten durch die Opferhilfe oder Sozialdienste mitfinanziert. Selbstzahler nach Absprache. 

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Psychologische Psychotherapie im Anordnungsmodell:

Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie durch eine Allgemeinmediziner*in, eine Psychiater*in oder eine Fachärzt*in für psychosomatische Medizin angeordnet werden. In der Regel übernimmt dies ihre Hausärzt*in.

Die Anordnung berechtigt zu 15 Sitzungen Psychotherapie, eine einmalige Erneuerung ist nach Austausch zwischen anordnender Ärzt*in und Therapeut*in möglich (30 Sitzungen insgesamt). Für weitere Sitzungen bedarf es einer psychiatrischen Beurteilung und der Kostengutsprache durch die Versicherung.

In Krisensituationen kann eine Anordnung für 10 Psychotherapiesitzungen von Ärzt*innen aus allen medizinischen Fachbereichen angeordnet werden.

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Terminabsagen:

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird ein Sitzungstarif von CHF 50.– in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

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